Dringender Handlungsbedarf beim Patentschutz

Dringender Handlungsbedarf beim Patentschutz von Medizinprodukten

Die neue EU-MDR verbietet es, die Verantwortung für die Unbedenklichkeit von Vorprodukten weiterhin auf „Original Equipment Manufacturers“ also sogenante OEMs abzuschieben. Wie bei Arzneimitteln ist künftig der „In-Verkehr-Bringer“ für alle positiven und negativen Eigenschaften des Produktes in seiner Gesamtheit verantwortlich und muss dies im Detail öffentlich zu dokumentieren. Das zwingt die Hersteller zu einer weitgehenden Offenlegung von Materialien und Herstellungsverfahren, seien es eigene oder Vorprodukte vom Zulieferer.

Damit wären dem Ideenklau durch die Konkurrenz Tür und Tor geöffnet, wenn die Produkte und Herstellungsverfahren nicht durch Patente oder zumindest Gebrauchsmuster geschützt sind. Dieser Schutz des geistigen Eigentums ist aber offenkundig in Deutschland und der EU nicht weit verbreitet, wie unsere Patentrecherche in ausgewählten Bereichen der Medizintechnik gezeigt hat. Bis auf wenige Anbieter wie B.BRAUN Melsungen, Otto Bock Healthcare, Roche oder Siemens wird der Markt der geschützten Medizinprodukte von amerikanischen und chinesischen Unternehmen dominiert.

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